Mit einem Aktivrollstuhl kann man sich bei stark eingeschränkter oder gar nicht mehr vorhandener Gehfähigkeit ein großes Stück Freiheit zurückerobern. Allerdings hat die Nutzung des Hilfsmittels auch ihre Grenzen. In geschlossenen Räumen geht die Fahrt schnell und elegant von der Hand, ob in der Wohnung, in einem Supermarkt, in einer Turnhalle und generell auch auf Plätzen oder in Fußgängerzonen. Wenn es dann allerdings bergauf geht, und der Weg zu einer Seite hin geneigt ist, was bei jedem Gehsteig innerorts der Fall ist, dann kommt man schnell an seine körperlichen Grenzen. Erstens sind Arme weit weniger stark wie gesunde Beine und zweitens folgt ein Rollstuhl immer dem Gefälle, das bedeutet, dass mit der einen Hand angetrieben werden muss und mit der anderen gebremst. Das kostet möglicherweise mehr Kraft als vorhanden und deshalb braucht es Entlastung durch elektrische Helfer, von denen ein elektrisches Zuggerät eine Option ist.

Das elektrische Zuggerät ist das Hilfsmittel, dass ein besonders hohes Maß an Mobilität zurückbringt. Bei dem Modell für das ich mich entschieden habe handelt es sich um das MicroGX der Firma Stricker-Handbikes GmbH. Es fährt mit 500 Watt Leistung dynamisch und sicher. Ist dabei sehr kompakt und mit modernster Technik ausgestattet z.B. 48 Volt-Technik, Motorbremsung mit Rekuperation, ein Tempomat, elektronische Anfahr- und Bremshilfe, einem bidirektionalen Gasgriff, LED-Beleuchtung, zwei Scheibenbremsen, eine davon auch Feststellbremse, 2 Zusatzgewichte an der Gabel zur Verbesserung der Traktion. Soweit das Technische.
In der Praxis erweitert das Gerät meine Möglichkeiten signifikant. Besorgungen im Nachbarort oder der nächsten Kleinstadt, Arzt- oder Therapietermine ohne Auto wahrnehmen sind damit selbstverständlich. Da das Gespann aus meinem Aktivrollstuhl plus Zuggerät gerade mal eine Länge von 1,30 Metern aufweist und ausgesprochen wendig ist, kann ich damit im ÖPNV mitfahren, sowohl im Linienbus als auch in der S-Bahn, Regionalbahn oder Regionalexpress. Auch in die meisten Aufzüge passt es problemlos hinein. Zum Einkaufen im Supermarkt fahr ich damit problemlos durch die Gänge, sammle die Waren im einem am Gerät befestigten Korb und fahre damit zur Kasse. Von zuhause aus unternehme ich auch mal Ausflüge in Regionen, die 100 km weit weg sind. Und zu guter Letzt lässt sich das Zuggerät selbstverständlich auch im Auto verstauen, ein Kombi-PKW oder SUV ist dafür völlig ausreichend.

Übrigens: Mein Zuggerät fährt bis zu 15 km/h, hat eine Abnahme durch den TÜV und eine Betriebserlaubnis des Straßenverkehrsamtes. Mit einem Moped-Versicherungskennzeichen hinten am Rollstuhl, darf ich damit auf der Straße fahren. Vom Gesetz her ist es ein sogenannter Krankenfahrstuhl, und für diese Kategorie Kraftfahrzeuge gilt 15 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Bis 6 km/h darf ich es auf Gehwegen oder Fußgängerzonen benutzen.
Aus meinem Leben kann ich dieses Hilfsmittel gar nicht mehr wegdenken. Alles ist möglich, nur eben anders. Mein Fazit: Jeder der auf einen Rollstuhl angewiesen ist sollte auch ein Zuggerät zur Verfügung haben.
